Verantwortung und Befugnis

Es werden die Zuständigkeiten der Führungskräfte und ihre Aufgaben bezüglich Arbeitssicherheit, Qualität, Umwelt und Energie festgelegt. Grundsätzlich gilt, dass die Führungskräfte die Ausführung von Aufgaben und Teilverantwortungen an ihre Mitarbeiter/-innen delegieren können, nicht jedoch die Gesamtverantwortung hierfür. Management von Arbeitssicherheit, Qualität, Umwelt und Energie ist eine übergreifende Führungsaufgabe.

Deshalb ist im Rahmen der Aufbauorganisation Folgendes geregelt:

  • welche Pflichten und Vollmachten die Führungskräfte haben
  • wer zu Entscheidungen befugt ist
  • welche Verbindungen zwischen den verschiedenen Stellen bestehen
  • wie Informationen zwischen verschiedenen Stellen ausgetauscht werden
  • wie die Ausbildung und Schulung des Personals gesichert wird
  • wie die Erfüllung der festgelegten IM-Maßnahmen nachgewiesen wird

Die Zuständigkeiten sind in den Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen und Stellenbeschreibungen (IM-Handbuch) festgelegt. Diese Regelungen bezwecken, dass es zwischen den Führungskräften keine unterschiedlichen Auffassungen über die Zuständigkeiten gibt.

Qualitätsmanagementsysteme sind wertvolle Instrumente zur stetigen Verbesserung der eigenen Leistungsqualität. Durch schlanke und praxisorientierte Systeme lassen sich Prozesse optimieren, Kundenanforderungen gezielt umsetzen und Risiken ausschalten. Ein gelebtes Qualitätsmanagement-system unterstützt Ihr Unternehmen bei der Erreichung Ihrer Ziele – nutzen Sie die Möglichkeiten.

Die Führungskräfte gemäß Organigramm sind dafür verantwortlich, dass die Forderungen, die sich aus dem IM-Handbuch für diese ergeben, den Mitarbeiter/-innen in ausreichendem Maße bekannt sind und bei der Erfüllung der Stellenaufgabe berücksichtigt werden.

Jeder Mitarbeiter/-innen ist verpflichtet, die zutreffenden Festlegungen dieses IM-Handbuchs sowie der ergänzenden Anweisungen einzuhalten.

Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen sind verpflichtet, bei erforderlichen Abweichungen den Beauftragten der obersten Leitung (IMB) rechtzeitig zu benachrichtigen und gegebenenfalls eine Änderung der festgelegten Maßnahmen zu veranlassen.

In der Dokumentation sind die Zuständigkeiten der Geschäftsleitung und der Führungskräfte definiert. Weitere Zuständigkeitsregelungen sind in den einzelnen Kapiteln des IM-Handbuchs sowie in Prozessanweisungen festgelegt.

Der Beauftragte der obersten Leitung (IMB) ist für die Einführung und ständige Verbesserung des IM-Systems verantwortlich. Er ist namentlich im Organigramm ausgewiesen und ist Mitglied der Geschäftsleitung.

Der Beauftragte der obersten Leitungen (IMB) ist insbesondere mit folgenden Aufgaben betraut:

  • Durchsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung des Managementsystems
  • Berichterstattung an die Geschäftsleitung über den Stand und die Entwicklung des IM-Systems und sofortige Berichtserstattung über aktuelle Q/U/E-Probleme, Q/U/E-Trends und Q/U/E-Kosten
  • Erstellung, Verteilung, Überwachung und Aktualisierung des IM-Handbuchs sowie anderer Anweisungen
  • Sammlung und Auswertung aller interner und externer Abweichungsberichte
  • Festlegung und Verfolgung der Wirksamkeit von Korrekturmaßnahmen
  • Planung und Durchführung interner Audits und Archivierung der Auditberichte
  • Schulungen im Zusammenhang mit dem IM-System
  • Prüfplanung und Überwachung der Eingangs-, Fertigungs- und Endprüfung
  • Prüfmittelüberwachung

 

Der Beauftragte der obersten Leitung (IMB) ist Fachvorgesetzter in allen Fragen des IM-Systems und hat das Recht, sich lückenlos über alle Q/U/E Belange zu informieren.

Er stellt durch geeignete Schulungsmaßnahmen und Unterweisungen sicher, dass auf allen Ebenen das Bewusstsein für die korrekte Erfüllung aller Kundenforderungen vorhanden ist. Ferner ist es seine Aufgabe, notwendige Maßnahmen in allen Abteilungen einzuleiten bzw. deren Durchführung zu veranlassen und sich von der Ausführung zu überzeugen.

Für die Bekanntmachung der Q/U/E-Forderungen, Q/U/E-Ziele und Q/U/E Ergebnisse ist der IMB verantwortlich. Es werden hierbei alle interessierten Parteien unseres Unternehmens einschließlich Kunden und Lieferanten berücksichtigt. Die Folgen unzureichender Kommunikationsmöglichkeiten werden von der Geschäftsleitung berücksichtigt. Die Erreichung der optimalen Kundenzufriedenheit ist erforderlich. Die Ergebnisse von Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen, interner Audits und Bewertung des IM-Systems werden allen beteiligten Mitarbeiter/-innen mitgeteilt.

Die interne Kommunikation wird durch Aushänge, EDV-gestützte Dokumente / Bekanntmachungen, diverse Besprechungen und durch das IMH unterstützt.

Die Geschäftsleitung überprüft an Hand der zusammengefassten Ergebnisse, ob die durch die Q/U/E-Politik an das IM-System gestellten Forderungen tatsächlich eingehalten werden. In die Bewertung gehen auch produktspezifische Aspekte wie sichere Prozesse, Optimierung von Abläufen, bestehende und unvorhergesehene Risiken ein. Sofern erforderlich, werden durch die Geschäftsleitung entsprechende Korrekturmaßnahmen angeordnet und dokumentiert.

Wesentlich ist hierbei der kontinuierliche Verbesserungsprozess, auch bezüglich des IM-Systems, sowie die Ermittlung und Bereitstellung angemessener Mittel und Personal. Über die Erreichung der Q/U/E-Ziele werden die Mitarbeiter/-innen mittels Aushang informiert. Die Bewertung und die Berichte über die entsprechenden Korrekturmaßnahmen werden beim Beauftragten der obersten Leitung (IMB) 3 Jahre archiviert.

Die oberste Leitung weist ihre Verpflichtung bezüglich der Entwicklung und Verwirklichung sowie der ständigen Verbesserung der Wirksamkeit des IM-Systems nach, indem sie

  • der Unternehmung die Bedeutung der Erfüllung von Kundenanforderungen sowie der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen im Unternehmen vermittelt
  • die Q/U/E-Politik festlegt
  • die Festlegung der Q/U/E-Ziele sicherstellt
  • die Managementbewertungen durchführt
  • die Verfügbarkeit von Ressourcen sicherstellt

Kundenzufriedenheit wird durch folgenden Maßnahmen erreicht:

  • Festlegung einer Vision, von Politiken und strategischen Zielen in Übereinstimmung mit dem Zweck unserer Unternehmung
  • Führung unserer Unternehmung durch das eigene Vorbild, um das Vertrauen aller Personen in die Führung zu entwickeln
  • Bekanntmachung der Ausrichtung unserer Unternehmung und unserer Q/U/E-Werte Managementsystem
  • Teilnahme an Verbesserungsprojekten, Suche nach neuen Methoden, Lösungen
  • Einholen unmittelbarer Rückmeldungen über die Wirksamkeit und Effizienz des IM-Systems
  • Erkennen der unterstützenden Prozesse, welche die Wirksamkeit und Effizienz der Realisierungsprozesse beeinflussen
  • Schaffung eines Umfeldes, welches die Einbeziehung und Weiterentwicklung aller Personen fördert
  • Bereitstellung der Strukturen und Ressourcen, die zur Unterstützung der strategischen Pläne unserer Unternehmung notwendig sind

Wir haben auch Methoden für die Messung der Leistung (Kennzahlen-Besprechungen) unserer Unternehmung festgelegt, um festzustellen, ob geplante Ziele erreicht worden sind.

Unter Diskriminierung wird die Benachteiligung von Menschen oder Gruppen verstanden, was dem Grundsatz der Gleichheit der Rechte aller Menschen widerspricht.

Hiernach dürfen Mitarbeiter nicht nach Maßgabe Ihrer ethnischen Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Staatsangehörigkeit, sexueller Ausrichtung, sozialer Herkunft oder politischer Einstellung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht, ausgewählt werden. Chancengleichheit und Gleichbehandlung ist bei der Auswahl von Mitarbeitern sicherzustellen. Mitarbeiter werden grundsätzlich auf der Grundlage ihrer Qualifikation und ihrer Fähigkeiten ausgesucht, eingestellt und gefördert.

3RIVER GROUP lehnt jede Form von Korruption ab und macht ausschließlich saubere Geschäfte!

Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum eigenen Nutzen oder zum Vorteil eines Dritten. Sowohl der Nehmer als auch der Geber machen sich strafbar.

Hierbei wird nach aktiver Bestechung (darunter versteht man das Anbieten, das Versprechen und das Gewähren eines unzulässigen Vorteils) und passiver Bestechlichkeit (das Fordern, das sich Versprechen lassen und das Annehmen eines unzulässigen Vorteils) unterschieden.

Auch von seinen Lieferanten fordert 3RIVER GROUP, dass sie jede Form von Korruption ablehnen und verhindern. Schon der Anschein von korruptiven oder den Wettbewerb verzerrenden Verhalten ist zu vermeiden. Lieferanten von 3RIVER GROUP sollten grundsätzlich von Geschenken und Einladungen an 3RIVER GROUP Mitarbeiter absehen.

Qualitätspolitik

Qualität sichern, heißt Zukunft sichern! Zukunftsorientiert zu denken heißt Umweltbelastungen verringern und Energie und Ressourcen sparen!

Ein Unternehmensziel der 3River Group mit ihren Beteiligungen ist, seinen Kunden Leistungen in der bestellten Qualität zu erbringen.

Qualitätsmanagement heißt für uns: Koordinierung aller Aktivitäten, die zur Zufriedenheit des Kunden beitragen. Dieses betrifft nicht nur die einwandfreie Qualität der Leistungen, sondern auch die laufende Kommunikation mit unseren Kunden und Lieferanten.

Wir bauen dabei auf die Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter. Durch Aus- und Weiterbildung werden die Mitarbeiter in die Lage versetzt, die genannten Ziele zu erreichen. Der Wettbewerbsfaktor “Qualität” ist für uns von eminenter Bedeutung speziell wenn wir nach Zusammenarbeit mit der Automotive Industrie streben.

Qualität ergibt sich nicht von selbst. Sie muss systematisch und permanent erarbeitet, aufrechterhalten und wenn möglich verbessert werden – jeden Tag und von jedem Mitarbeiter.

Im Sinne eines nachhaltigen Handelns beschreiten wir eine strikte Strategie der Einsparung von Emissionen und Energie. Die einzelnen Maßnahmen setzen wir zeit-nah an jedem Fertigungsstandort um.

Die folgenden Qualitätsleitsätze verdeutlichen die Grundsätze unserer Qualitätspolitik:

  • Wir wollen unsere Kunden begeistern
  • Deshalb muss unser oberstes Ziel sein, unseren Kunden eine erstklassige Qualität zu liefern
  • Darunter verstehen wir eine ausgezeichnete Produktherstellung
  • Unser Kunde bestimmt den Maßstab für unsere Qualität
  • Der Kunde ist unser Arbeitgeber. Er bezahlt unser „Gehalt“.
  • Unser Qualitätsziel ist immer „Null Fehler“ oder „100 % richtig“. Sollten dennoch Fehler auftreten, reden wir darüber und vermeiden so die gleichen Fehler in der Zukunft.
  • Weitere Qualitätsziele werden jährlich durch die Geschäftsführung veröffentlicht und mit Maßnahmen belegt
  • Unsere Kunden behandeln wir freundlich und kompetent
  • Wir sind zuverlässig, reagieren auf Anforderungen und Reklamationen sofort und liefern pünktlich
  • Diese Servicequalität ist selbstverständlich
  • Wir wollen die Erwartungen unserer Kunden erfüllen. Deshalb muss unsere Qualität aus allen Aktivitäten ersichtlich sein, nicht nur aus den Produkten, sondern aus allen betrieblichen Bereichen
  • Unser Kunde ist jeder, für den wir eine Leistung erbringen, also auch die Kollegen der anderen Abteilungen, der Vorgesetzte, jeder Mitarbeiter
  • Wir alle unterstützen uns gegenseitig bei der Erfüllung der Qualitätsziele. Dabei gehen wir wie folgt vor: Erst denken, dann planen, dann handeln und dann Resultate prüfen
  • Unsere Erzeugnisse sind nur so gut, wie die Qualität der Zukaufteile ist. Deshalb erwarten wir von unseren Zulieferern 100 % Qualität und pünktliche Lieferung
  • Wir erwarten auch von unseren Kunden ein qualitätsbewusstes Handeln
  • Wir unterrichten bei Qualitätsrisiken unsere Vorgesetzten, Mitarbeiter und Kollegen.

Die folgenden Leitsätze verdeutlichen die Grundsätze unserer Umwelt- und Energiepolitik

Wir verpflichten uns, die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Umwelt und Energie einzuhalten, unsere Umwelt- und Energieleistungen ständig zu verbessern und damit einen wirksamen Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Umweltschutz zu leisten.

Das bedeutet für uns:

  • regelmäßig zu überprüfen, ob die erforderlichen finanziellen und strukturellen Voraussetzungen vorhanden sind
  • die regelmäßige Ermittlung und Überprüfung der Umwelt- und energetischen Auswirkungen
  • die jährliche Aufstellung und Verfolgung von Zielen zur Verbesserung der Umweltleistung und Energieeffizienz im Rahmen unserer formulierten Energie- und Umweltpolitik
  • die regelmäßige Überprüfung des Management-systems durch interne Audits und die permanente Ermittlung der Einhaltung
  • den Erwerb energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen, welche zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung bestimmt sind

Wir stellen sicher, dass alle notwendigen Informationen zur Erreichung unserer gesteckten Ziele verfügbar sind. Dabei bildet die von uns erlassene integrierte Managementpolitik den Rahmen für die gesetzten strategischen und operativen Einzelziele.

Die integrierte Managementpolitik, insbesondere in Be-zug auf den Umwelt- und Energieaspekt, geben wir regelmäßig unseren Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Lieferanten und Dienstleistern bekannt.

Jährlich verpflichten wir uns, unsere Managementpolitik auf den Prüfstand zu stellen und notwendige Korrekturen einzuleiten.

 

Q/U/E-Planung

Wiederkehrende Planungstätigkeiten fallen z.B. an in den Bereichen Unternehmensentwicklung, Produktion und vorbeugende Wartung, Prüfverfahren, Prüfmittelüberwachung, Schulung, Wartung, Aufgabenverteilung und Befugnis, IM-Bewertung und Durchführung interner Q/U/E-Audits sowie bzgl. der Infrastruktur, Zuordnung von Mitteln und der Lenkung von Dokumenten und Q/U/E-Aufzeichnungen.

Die durch den jeweiligen Mitarbeiter im Rahmen seiner zu steuernden Prozesse erforderlichen Planungstätigkeiten bestehen z.B. aus Klären, Vorbereiten, Entwickeln, Bereitstellen, Lenken, Ergänzen, Aktualisieren und Prüfen.

Die Durchführung der Planungstätigkeiten wird durch die Einhaltung der entsprechenden Anweisungen sichergestellt.

Durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Absprache / Einweisung / Schulung) wird sichergestellt, dass auch die

  • freien Mitarbeiter / Leiharbeiter / Aushilfen
  • Außendienstmitarbeiter / Vertreter / Monteure
  • Zulieferanten / Dienstleister
  • Arbeitsgemeinschaften usw

im Sinne unseres IM-Systems arbeiten.

Die Geschäftsleitung stellt sicher, dass:

  • die Planung des IM-Systems erfolgt, um die Q/U/E-Ziele zu erreichen
  • die Funktionsfähigkeit des IM-Systems aufrechterhalten bleibt, wenn Änderungen am IM-System geplant und umgesetzt werden

Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung für die Q/U/E-Planung des Unternehmens. Diese Planung konzentriert sich auf die Festlegung der Prozesse, die zur wirksamen und effizienten Erfüllung der Q/U/E-Ziele der Unternehmung und der mit der Strategie der Unternehmung im Einklang stehenden Anforderungen erforderlich sind.

Zu den Eingaben für eine wirksame und effiziente Planung gehören folgende Punkte:

  • Strategien
  • festgelegte Ziele
  • festgelegte Erfordernisse und Erwartungen der Kunden
  • Beurteilung gesetzlicher und behördlicher Anforderungen
  • Beurteilung der Leistungsdaten der Prozesse
  • aus früheren Erfahrungen
  • erkannte Gelegenheiten für Verbesserungen
  • zutreffende Daten zur Risikobewertung und Risikominderung

Die Ergebnisse der Q/U/E-Planung dienen als Grundlage für die erforderlichen Dienstleistungs-, Realisierungs- und Unterstützungsprozesse.

Dies gilt in Bezug auf Folgendes:

  • benötigte Fertigkeiten und Kenntnisse
  • Verantwortung und Befugnis für die Verwirklichung von Prozessverbesserungsplänen
  • benötigte Ressourcen, z. B. Finanzen und Infrastruktur
  • Indikatoren für die Beurteilung, wie weit Leistungsverbesserungen erreicht wurden
  • Bedarf an Verbesserung einschließlich Methoden und Hilfsmittel
  • Bedarf an Dokumentation einschließlich Aufzeichnungen

Die Geschäftsleitung bewertet die Ergebnisse systematisch, um die Wirksamkeit und Effizienz der Prozesse sicherzustellen.

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