Meldung von Rechtsverstößen
Wissen Sie von Vorfällen, die unsere Werte und Standards beeinträchtigen könnten oder möchten Sie anonym auf Unregelmäßigkeiten im Unternehmen hinweisen? Der Schutz von Personen, die mögliche Rechtsverstöße melden möchten, hat bei uns oberste Priorität. In Übereinstimmung mit dem Hinweisgeberschutzgesetz der EU (HinSchG) setzen wir uns dafür ein, Personen zu schützen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. In diesem Zusammenhang sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, einen anonymen Meldekanal für potenzielle Hinweise einzurichten.
Die EU-Richtlinie gewährleistet, dass Whistleblower:innen keine negativen Konsequenzen fürchten müssen, wenn sie Verstöße melden. Dieser Schutz gilt besonders für Situationen, in denen Verstöße gegen Datenschutz, Umweltschutz, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit oder der Verdacht auf Geldwäsche gemeldet werden. Er erstreckt sich auch auf andere rechtswidrige Verhaltensweisen und Praktiken.
Falls Ihnen Informationen zu solchen Vorfällen bekannt sind, ermutigen wir Sie, unseren Beauftragten Herrn Carsten Behrmann darüber zu informieren. Herr Carsten Behrmann ist ein externer Berater und verfügt über die Fachkunde, Ihr Anliegen zu bearbeitet. Ihre Meldung wird von uns ernst genommen und streng vertraulich behandelt.
Sie erreichen Herr Behrmann mobil unter +49 173 9142248